Das Kaiserwetter der letzten Wochen hat auch seine Schattenseiten. Durch den fehlenden Regen sinken die Wasserpegel von Seen und Flüssen, die anhaltende Dürre lässt die Böden weiter austrocknen und sorgt für eine erhöhte Waldbrandgefahr. Aktuell ist ein Großteil der Vegetation in der Phase zwischen Schneeschmelze und Austrieb extrem trocken – eine kritische Zeit für Natur und Umwelt.
Viele Menschen wünschen sich, dass der Frühling mit noch mehr Wärme einkehrt. Doch die Natur braucht dringend den Regen. Vorletzte Woche stufte der Deutsche Wetterdienst (DWD) die südbadischen Stationen Rheinfelden, Singen, Wutöschingen-Ofteringen, Konstanz, Friedrichshafen-Unterraderach, Pfullendorf, Lenzkirch-Ruhbühl, Villingen-Schwenningen, Dachsberg-Wolpadingen, Buchenbach, Freiburg und Sigmaringen-Laiz auf dem Waldbrandgefahrenindex mit mittlerem (Stufe 3) bis hohem Risiko (Stufe 4) ein.
In Konstanz kam es am 12. April bereits zu einem Vegetationsbrand auf ca. 2000 Quadratmetern Fläche. Konkret bedeutet der Waldbrandgefahrenindex: Bei einer Gefahrenstufe 3 ist das Betreten des Waldes weiterhin gestattet. Aufgrund der trockenen Bodenverhältnisse können die Behörden das Grillen im und am Wald sowie auch an den jeweiligen öffentlichen Feuerstellen und Grillplätzen verbieten. Herrscht Waldbrandgefahrenstufe 4, sollten öffentliche Straßen und Wege in Waldgebieten sowie Waldwege aller Art nicht verlassen werden.
Brandgefahr meist menschengemacht
Unachtsames Verhalten kommt leider immer wieder vor. Das zeigt ein Beispiel vom 6. April: Passanten meldeten per Notruf eine nicht vollständig gelöschte Grillstelle in Allensbach, worauf die Feuerwehr eingreifen musste. Es gilt die Regel: Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Hauptursache für Waldbrände ist der Mensch. Laut einer Statistik der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von 2023 gehen nur 5 % aller Waldbrände auf natürliche Ursachen zurück. Wenn eine Ursache ermittelt werden konnte, ist menschliches Handeln – ob durch Fahrlässigkeit oder sogar Brandstiftung – fast immer der Auslöser. Deshalb sollte man die Warnungen der Kreisforstämter ernst nehmen und sich verantwortungsvoll verhalten.
So gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein generelles Rauchverbot im Wald. In dieser Zeit darf auch nur an ausgewiesenen Stellen ein Feuer entzündet werden. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Außerdem sollten Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras oder entzündlichem Untergrund geparkt werden, da sich der Katalysator eines Fahrzeugs auch schon bei kurzer Fahrt stark erhitzen kann.
Kurzer Regen hilft kaum – höchste Vorsicht im Mai und Sommer
Nun soll es in diesen Tagen regnen – worüber sich sicher auch die Heuschnupfen-Geplagten freuen werden – aber die trockenen Waldböden werden sich so schnell nicht erholen. Und die meisten Waldbrände treten ohnehin im Mai und in den Sommermonaten auf. Ausgetrocknetes Laub wirkt dann wie Zunder. Eine weggeworfene Zigarette oder leichtsinniges Feuermachen im Wald kann schnell zu einem verheerenden Brand mit enormen Schäden für Flora und Fauna führen.