Die Sieben-Tage-Inzidenz im Schwarzwald-Baar-Kreis lag am 22. November bei 600,4 und am 23. November bei 674,6 – und damit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500. Am 24. lag sie gar auf 728,6. Damit gelten die Zugangsbeschränkungen und nächtliche Ausgangsbeschränkung weiterhin für nicht-immunisierte Personen. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G und nicht genesene und nicht geimpfte Personen dürfen die Wohnung oder Unterkünfte zwischen 21 und 5 Uhr nur mit triftigem Grund verlassen.
Bus und Bahn
Die steigenden Infektionszahlen führen nun zu neuen Maßnahmen auch im öffentlichen Personenverkehr. Um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen und Ansteckungen zu verhindern, gilt seit Mittwoch die 3G-Regel samt Maskenpflicht. Fahrgäste sind verpflichtet auf Nachfrage einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis einer offiziellen Stelle samt Personalausweis vorweisen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Es wird stichpunktartige Kontrollen durch die Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen mit der Unterstützung der Polizei geben. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler und die Beförderung in Taxen.
Weitere Regeln
Am Arbeitsplatz gelten nun die 3G-Vorschriften: Ungeimpfte müssen täglich einen negativen Test vorweisen, der Arbeitgeber muss zwei Tests pro Woche kostenlos zur Verfügung stellen. Neu ist auch, dass Geimpfte und Genesene bei Veranstaltungen, vielen körpernahen Dienstleistungen und Diskotheken einen aktuellen negativen Schnelltest oder PCR-Test vorlegen müssen. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
Bei Fragen
Für Fragen zur Corona-Verordnung: ordnungsamt@Lrasbk.de. Weitere Infos unter www.baden-wuerttemberg.de unter „Service“ und „Aktuelle Infos“. Corona-Hotline des hiesigen Gesundheitsamtes: 07721 913 7190. Mail: gesundheitsamt@Lrasbk.de. Infos auch unter: www.lrasbk.de