Claude Debussy und Maurice Racel haben jeweils nur ein einziges Streichquartett vollendet. Diese beiden Kompositionen sowie ein Werk von Antonín Dvorák erlebt das Publikum im Meisterkonzert mit dem Pariser Ensemble Quatuor Arod am Donnerstag, den 27. Januar 2022 um 20 Uhr im Franziskaner Konzerthaus.
Antonín Dvoráks Streichquartett Nr. 11 entstand in großer Eile innerhalb von nur 17 Tagen, da die geplante Uraufführung kurz bevorstand. Der tschechische Komponist griff teilweise auf frühere Kompositionen und noch nicht verwendete Sätze zurück. Es fällt auf, dass er die Auftragskomposition ganz auf das Wiener Publikum ausrichtete, indem er bewusst den slawischen Tonfall mied und sich stattdessen am Stil Beethovens und Schuberts orientierte.
Claude Debussy war ein neugieriger Komponist, der vielfältige Eindrücke verarbeitete, so unter anderem die der javanischen Gamelan-Musik, welche er 1889 auf der Weltausstellung in Paris erlebte. In seinem einzigen vollendeten Streichquartett erklingt ein oft impressionistisch verstandenes und unglaublich facettenreiches Spektrum an Klangfarben, das sich auch von den Beschränkungen des Dur-Moll-Schemas nicht einschränken lässt.
Während Dvorák gelegentlich nach Wien schaute, und Debussy sich von exotischen Klängen inspirieren ließ, war Maurice Ravel wiederum Debussy in Bewunderung zugetan. Während seines Studiums am Pariser Konservatorium lernte er durch die Transkription der Debussy‘schen Orchesterwerke. Auch Ravels Streicherquartett ist im Schaffen des Komponisten in seiner Gattung einzigartig und auch hier stehen eindrückliche Klangfarben im Mittelpunkt.
Karten für das Meisterkonzert mit Quatuor Arod gibt es im Vorverkauf für 28 Euro (ermäßigt 50 %) u. a. beim Tourist-Info & Ticket-Service in Villingen (Franziskaner Kulturzentrum) und Schwenningen (Bahnhof), außerdem an allen Vorverkaufsstellen von Kulturticket Schwarzwald-Baar-Heuberg, unter der Ticket-Hotline Tel. 07721 / 82-2525, per E-Mail an tickets@villingen-schwenningen.de und im Internet über www.villingen-schwenningen.de/tickets.
Die angekündigten Theater- und Konzertveranstaltungen werden mit einer Beschränkung der Besucherzahl auf 50 Prozent der eigentlichen Kapazität durchgeführt. Für die Veranstaltungen gilt die 2G-Plus-Regelung und FFP2-Maskenpflicht. Aktuelle Informationen und Ausnahme-Regelungen sind über die Webseite www.v-s.link/besucherinfo abzurufen.