In den vergangenen Wochen haben sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg erfreulicherweise positiv entwickelt. Die 7-Tage-Inzidenz lag in Baden-Württemberg am 25. Juni 2021 bei nur noch 7,9. Der Reproduktionswert liegt stabil unter 1. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung die Corona-Verordnung zum 28. Juni 2021 komplett überarbeitet und wesentlich vereinfacht.

Die vier neuen Inzidenzstufen tragen dem derzeit entspannten Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch klare Grenzen, für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen.

Bei heiratswilligen Paaren dürfte die Freude groß sein. Endlich wieder mit Freunden und Verwandten das Ja-Wort feiern. Wir haben die wichtigsten Neuerungen und Regeln, die nach der neuen Corona-Verordnung für Hochzeiten, Geburtstage und private Veranstaltungen in Baden-Württemberg gelten, zusammengefasst.

Inzidenzstufe 1 (unter 10)

Bei einer Inzidenz unter 10 dürfen im Freien maximal mit 300 Personen (ohne Haushaltsbeschränkung) feiern. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. In geschlossenen Räumen maximal 300 Personen (ohne Haushaltsbeschränkung). Alle Gäste müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Inzidenzstufe 2 (zwischen 10 und 35)

Im Freien maximal 200 Personen (ohne Haushaltsbeschränkung). Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. In geschlossenen Räumen maximal 200 Personen (ohne Haushaltsbeschränkung). Alle Gäste müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Inzidenzstufe 3 (zwischen 35 und 50)

Im Freien und geschlossenen Räumen maximal 50 Personen (ohne Haushaltsbeschränkung). Alle Gäste müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Inzidenzstufe 4 (über 50)

Im Freien und geschlossenen Räumen maximal zehn Personen (ohne Haushaltsbeschränkung). Alle Gäste müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Hygienekonzept und Kontaktdaten

In allen vier Stufen müssen Veranstalter ein Hygienekonzept erstellen. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen. Dazu zählt insbesondere: Die Regelung von Personenströmen, die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen sowie die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen. Gäste müssen rechtzeitig über die Hygienevorschriften informiert werden.

Die Verantwortlichen müssen das Hygienekonzept auf Verlangen vorzeigen und die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf an der Veranstaltung bzw. Feier nicht teilnehmen.

Wenn ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser vor Ort unter Aufsicht der/des Veranstalterin/Veranstalters durchgeführt werden, im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder von einer offiziellen Corona-Teststation vorgenommen oder überwacht werden. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.