„Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am vergangenen Donnerstag in Stuttgart. Bund und Land haben die Corona-Pandemie als beendet erklärt, die Corona-Verordnungen sind aufgehoben. Die erfreuliche Folge für die Patienten und Besucher des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN): Besuche sind damit wieder uneingeschränkt möglich, die 1-1-1 Regelung gehört ab dem 1. März 2023 der Vergangenheit an.
Keine Testpflicht mehr
Auch die Testpflicht entfällt, deswegen enden die Angebote der vor den Haupteingängen der Akutkliniken befindlichen Teststationen. Lediglich die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher der Kliniken und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand erst zum 7. April 2023 abschaffen.
Besucher müssen FFP2-Masken tragen
Während das Personal und stationäre Patienten sowie deren stationär aufgenommene Begleitpersonen ab dem 1. März von der Maskenpflicht befreit sind, müssen Besucher sowie Patienten ambulanter Einrichtungen (ambulantes Operieren, Dialyse, Physiotherapie, Sprechstunden) und alle Besucher von stationären Patienten weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Vom Besuch ausgeschlossen sind zum Schutz der Patienten und des Personals Menschen, bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Covid 19-Erkrankung besteht. Bitte beachten: Das Betreten der Kliniken ist weiterhin nur über die zentralen Haupteingänge möglich. (pm)