Wo gibt es das 9-Euro-Ticket in Konstanz?
Das Neun-Euro-Ticket ist an allen Fahrkarten-Automaten an den Bahnhöfen, auf der Webseite der Deutschen Bahn, an den Vorverkaufsstellen der Stadtwerke Konstanz sowie über die App '9-Euro-Ticket' erhältlich. Wichtig: Das 9-Euro-Ticket ist nicht übertragbar, es gibt keinen Umtausch und keine Rückerstattung.
Wo gilt das 9-Euro-Ticket überall?
Das 9-Euro-Ticket berechtigt zu Fahrten im jeweiligen Kalendermonat. Gültig ist das Ticket in Nahverkehrszügen sowie allen Verbundverkehrsmitteln. Das Ticket wird nach Ablauf der Gültigkeit nicht automatisch verlängert und kann in den Folgemonaten Juli und August erneut erworben werden. Die verbilligte Fahrkarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Gültigkeitszeitraum.
Gilt das 9-Euro-Ticket in ganz Deutschland?
Ja, das Ticket gilt deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV. Wer aber beispielsweise von Garmisch-Partenkirchen nach Sylt fahren will, sollte viel Zeit mitbringen und muss mehrmals umsteigen. Die verbilligte Fahrkarte gilt ausschließlich für die 2. Klasse.
Wo gilt das 9-Euro-Ticket nicht?
Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (z.B. im ICE), auf dem Katamaran Konstanz-Friedrichshafen, auf den Schiffen und Fähren der BSB, im Nachtschwärmer sowie auf der Fähre Konstanz-Meersburg. „Die Fähre gilt nicht als ÖPNV und ist daher auch von einer Zahlung der Fördermittel seitens des Landes bzw. des Bundes ausgenommen, welche das Ticket finanzieren. Inhaberinnen und Inhaber einer Kombikarte Bus/Fähre erhalten den Bus-Anteil jedoch anteilig finanziell rückerstattet“, heißt es dazu auf der Website der Stadtwerke Konstanz. Wichtig: Auf der Buslinie 108, die in die Schweiz fährt, gilt das Ticket nur auf deutscher Seite.
Ist das 9-Euro-Ticket für Kinder kostenlos?
Kinder unter sechs Jahren reisen kostenfrei und benötigen keine Fahrkarte. 6 bis 14-Jährige benötigen ein eigenes 9-Euro-Ticket und können nicht kostenfrei mitgenommen werden.
Bekommen Inhaber von Abo-Karten und Jahres-Regiokarten eine Erstattung?
Ja, Inhaber von Abos erhalten von ihrem Anbieter (Verkehrsverbund oder -unternehmen) automatisch eine Benachrichtigung und müssen nichts weiter unternehmen. Der Differenzbetrag zur Monatskarte wird dann auf Antrag erstattet. Detaillierte Infos zu den einzelnen Abos gibt es auf der Website der Stadtwerke Konstanz.