Mit Kabinettbeschluss vom 27. April hatte die Bundesregierung den Weg frei gemacht. „Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiekosten mit einem deutlich verbilligten ÖPNV-Ticket unmittelbar entlasten, Anreize zum Energiesparen setzen und die Nutzung des ÖPNV langfristig attraktiver machen“, so der für Digitales und Verkehr zuständige Bundesminister Volker Wissing. Die Kosten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro übernimmt der Bund. Was man bei der der deutschlandweit gültigen Fahrkarte beachten muss, erklärt der Hochschwarzwaldkurier:
Wo ist das 9-Euro-Ticket erhältlich?
Das Neun Euro Ticket ist an allen Fahrkarten-Automaten an den Bahnhöfen, auf der Webseite der Deutschen Bahn auf www.bahn.de und in den Verkaufsstellen des jeweiligen Regio-Verkehrsverbünden erhältlich. Wichtig: Das 9-Euro-Ticket ist nicht übertragbar, es gibt keinen Umtausch und keine Rückerstattung.
Wo gilt das Ticket überall?
Das 9-Euro-Ticket berechtigt zu Fahrten im jeweiligen Kalendermonat. Gültig ist das Ticket in Nahverkehrszügen sowie allen Verbundverkehrsmitteln. Das Ticket wird nach Ablauf der Gültigkeit nicht automatisch verlängert und kann in den Folgemonaten Juli und August erneut erworben werden. Die verbilligte Fahrkarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Gültigkeitszeitraum.
Gilt das 9-Euro-Ticket in ganz Deutschland?
Ja, das Ticket gilt deutschlandweit In allen Verkehrsmitteln des ÖPNV. Wer aber beispielsweise von Garmisch-Partenkirchen nach Sylt fahren will, sollte viel Zeit mitbringen und muss mehrmals umsteigen. Die verbilligte Fahrkarte gilt ausschließlich für die 2. Klasse.
Ist das 9-Euro-Ticket für Kinder kostenlos?
Kinder unter sechs Jahren reisen kostenfrei und benötigen keine Fahrkarte. 6 bis14-Jährige benötigen ein eigenes 9-Euro-Ticket und können nicht kostenfrei mitgenommen werden.
Bekommen Inhaber von Abo-Karten und Jahres-Regiokarten eine Erstattung?
Ja, Inhaber von Abos erhalten von ihrem Anbieter (Verkehrsverbund oder -unternehmen) automatisch eine Benachrichtigung und müssen nichts weiter unternehmen. Der Differenzbetrag zur Monatskarte wird dann auf Antrag erstattet.