Die Bedeutung einer Hochzeit wird heutzutage immer wieder heruntergespielt. Dann tauchen so Aussagen wie „Das braucht man heute doch nicht mehr“ auf. „Ich höre das tatsächlich immer wieder und bin darüber sehr erstaunt“, erklärt Erbrechtsanwalt Hans-Peter Wetzel aus Überlingen. „Eine Hochzeit ist bei weitem nicht nur ein Ja zum Partner. Sie birgt vor allem immense Sicherheiten für den Ernstfall.“ Seine Kollegin Stefanie Straub, die ebenfalls als Erbrechtsanwältin in der Kanzlei Wetzel & Behm in Überlingen tätig ist pflichtet ihm bei: „Dabei geht es keineswegs ausschließlich um ein Erbe nach dem Tod.“
Immer mehr Menschen leben in einer sogenannten „Nichtehelichen Lebensgemeinschaft“ zusammen. Damit ist ein Zusammenleben in einer Partnerschaft oder sogar in einer Familie mit Kindern gemeint. Die gesellschaftliche Anerkennung dieser Form hat sich im Vergleich zu vor ein paar Jahrzehnten deutlich liberalisiert. Was vielen Paaren allerdings wenig bewusst sein dürfte: Mit dieser Art des Zusammenlebens verzichten sie auf zahlreiche Sicherheiten, die vor allem dann, wenn Kinder da sind, sehr wichtig sind.

„Wenn eine Beziehung bei Verheirateten auseinandergeht, ist der Trennungsunterhalt gesetzlich geregelt“, erklärt Hans-Peter Wetzel. „Derjenige, der in der Beziehung weniger verdient hat, hat einen Unterhaltsanspruch.“ Vor allem, wenn es kleine Kinder gibt und sich ein Partner um die Erziehung gekümmert hat, sei dies wichtig. Ohne Trauschein ist dieser Anspruch eingeschränkt. „Wichtig ist auch das Sorgerecht für Kinder, das bei Trennung von verheirateten Partnern automatisch auf beide gleichermaßen übergeht“, so Stefanie Straub. „Ohne Trauschein führt allein die Klärung dieser Frage immer wieder zu immensen gerichtlichen Kosten.“
Der Zugewinnausgleich
Ein weiteres Thema ist der sogenannte Zugewinnausgleich. „Die Faustregel ist Endvermögen minus Anfangsvermögen durch zwei“, bringt es Hans-Peter Wetzel auf den Punkt. „Es handelt sich allerdings nur um das Vermögen, das während der Beziehung zugewonnen wurde.“ Dies gelte insbesondere auch für den Versorgungsausgleich, was den Rentenanspruch angehe, betont Stefanie Straub: „Dieser wird bei verheirateten Paaren, die sich trennen, wie auch das Vermögen angeglichen.“ Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gebe es diesbezüglich gar nichts.
Witwenrente & Erbrecht
Noch drastischer wird die Absicherung beim Tod eines Partners: „Nur Verheiratete haben Anspruch auf eine Witwenrente“, so Hans-Peter Wetzel. „Andernfalls gibt es diesbezüglich keinen Cent. Das Geld wird komplett verschenkt.“ Aber auch das Erbe ist selbst ohne Testament gesetzlich geregelt. Hier hat der länger lebende Partner in der Regel Anspruch auf die Hälfte des Vermögens. Abhängig ist das vom Güterstand. In 90 Prozent der Fälle handele es sich um eine sogenannte „Zugewinngemeinschaft“ und dort ist der Anspruch bei 50 Prozent. Ohne Eheschein gibt es überhaupt keinen Erb-Anspruch.

Erbschaftssteuer
Selbst wenn es ein Testament geben sollte, gibt es noch einen eklatanten Nachteil für nichteheliche Lebensgemeinschaften: das Erbschaftssteuerrecht. „Verheiratete haben hier einen Freibetrag von einer halben Million Euro, andernfalls sind es lediglich 20.000 Euro“, erklärt Stefanie Straub. „Dazu kommen noch die Steuersätze, die bei Ehepartnern bei sieben Prozent beginnen und bei Partnern aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften bei 30 Prozent.“
Die Zahlen hören sich zunächst etwas sperrig an, am Beispiel ist das aber einfach erklärbar: Zu vererben ist eine Summe von einer Million Euro, dazu zählen auch die Sachwerte wie ein Haus. Ein Ehepartner hat 500.000 Euro sowie den pauschalen Zugewinnausgleich von einem Viertel, also 250.000 Euro, steuerfrei. Für die viertel Million Euro gilt ein Steuersatz von elf Prozent, was 27.500 Euro ausmacht. Ein Partner aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaften müsste von derselben Erbsumme 980.000 Euro mit einem Satz von 30 Prozent versteuern. Dies wären dann 294.000 Euro. Dieser eklatante Unterschied macht deutlich, wie groß eine finanzielle Absicherung mit einem Trauschein sein kann. „Allein durch solche Zahlenbeispiele habe ich tatsächlich schon das eine oder andere Paar zur Hochzeit angestiftet“, sagt Hans-Peter Wetzel schmunzelnd.
Ehevertrag
Natürlich gebe es auch Härten einer Scheidung, was als eines der häufigsten Gegenargumente einer Hochzeit genannt werde, sagt Hans-Peter Wetzel. „Allerdings können genau diese Härten mit einem guten Ehevertrag schon im Vorfeld vermieden werden.“
Wer Fragen zum Thema Erbrecht hat, dem bietet die Seewoche am Freitag, 11. März, und Samstag, 12. März, ein exklusives Angebot an, denn die beiden Erbrechtsanwälte Stefanie Straub und Hans-Peter Wetzel aus Überlingen stehen an diesen beiden Tagen telefonisch zur Verfügung und beantworten die Fragen der Seewoche-Leserinenn und –Leser (siehe Infokasten).